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Bauleitplanung für das Towergrundstück in der Messestadt

 

(21.8.2003) Im derzeit geltenden Bebauungsplan mit Grünordnung
Nr. 1728 a ist auf dem „Towergrundstück” in der Messestadt Riem Gemeinbedarfsfläche „Kultur” festgesetzt. Bisher sind für Kultur in der Größenordnung, wie sie auf diesem Grundstück möglich wäre – trotz einer Ausschreibung durch das Kommunalreferat 1995 – keine Nutzungsvorstellungen
bekannt, hinter denen auch ein tragfähiges finanzielles Konzept stünde.

Ziel der vorliegenden Planung ist im Wesentlichen, das „Towergrundstück”
als Bestandteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes mit Grünordnung
Nr. 1728 a in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung – statt Gemeinbedarf „Kultur” soll jetzt „Gewerbegebiet” festgesetzt werden
– und die Zulässigkeit von Werbung zu ändern.

Am 4. Dezember 2002 hat der Stadtrat die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes
mit Grünordnung Nr. 1808 mit dem Ziel beschlossen, ein Nutzungsangebot
zu finden, das dem Standort am „Tor” zur Messestadt Riem angemessen ist und das eine Verbindung zwischen dem modernen Gewerbepark auf der Westseite der Olof-Palme-Straße und der auf der Ostseite
anschließenden Neuen Messe München herstellt.

Die Planunterlagen werden vom 25. August mit 25. September dargelegt:
- beim Planungsreferat, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), 4. Stock,
bei Zimmer 427 (Montag mit Freitag von 6.30 bis 20 Uhr),
- bei der Bezirksinspektion 15, Truderinger Straße 288
(Montag mit Freitag von 11 bis 12 Uhr) und
- bei der Stadtteilbibliothek Waldtrudering, Wasserburger Landstraße 205
(Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 10 bis 19 Uhr und Mittwoch
von 14 bis 19 Uhr).

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