|
(21.8.2003) Im derzeit geltenden Bebauungsplan mit Grünordnung
Nr. 1728 a ist auf dem Towergrundstück in der Messestadt
Riem Gemeinbedarfsfläche Kultur festgesetzt. Bisher
sind für Kultur in der Größenordnung, wie sie auf
diesem Grundstück möglich wäre trotz einer
Ausschreibung durch das Kommunalreferat 1995 keine Nutzungsvorstellungen
bekannt, hinter denen auch ein tragfähiges finanzielles Konzept
stünde.
Ziel der vorliegenden Planung ist im Wesentlichen, das Towergrundstück
als Bestandteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes mit Grünordnung
Nr. 1728 a in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung statt
Gemeinbedarf Kultur soll jetzt Gewerbegebiet
festgesetzt werden
und die Zulässigkeit von Werbung zu ändern.
Am 4. Dezember 2002 hat der Stadtrat die Aufstellung des neuen
Bebauungsplanes
mit Grünordnung Nr. 1808 mit dem Ziel beschlossen, ein Nutzungsangebot
zu finden, das dem Standort am Tor zur Messestadt Riem
angemessen ist und das eine Verbindung zwischen dem modernen Gewerbepark
auf der Westseite der Olof-Palme-Straße und der auf der Ostseite
anschließenden Neuen Messe München herstellt.
Die Planunterlagen werden vom 25. August mit 25. September dargelegt:
- beim Planungsreferat, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), 4. Stock,
bei Zimmer 427 (Montag mit Freitag von 6.30 bis 20 Uhr),
- bei der Bezirksinspektion 15, Truderinger Straße 288
(Montag mit Freitag von 11 bis 12 Uhr) und
- bei der Stadtteilbibliothek Waldtrudering, Wasserburger Landstraße
205
(Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 10 bis 19 Uhr und Mittwoch
von 14 bis 19 Uhr).
|